www.der-mindestlohn-nervt.de

Wer erinnert sich nicht an die vielbeworbenen Ministeriumsseiten www.der-mindestlohn-kommt.de, aktualisiert nun unter www.der-mindestlohn-wirkt.de . Wir sind da etwas anderer Ansicht, weil durch unklare Formulierungen im Gesetz und anscheinend fehlende Verhaltensvorgaben für die ZOLL-Kontrolleure die Sache etwas aus dem Ruder läuft.

Dabei sind wir keinesfalls grundsätzlich gegen einen Mindestlohn.

 

Kurze Zündschnur

Ein halbes Jahr vor dem Starttermin war klar, dass der Mindestlohn kommt. Wenig Spielraum für Unternehmer, die bislang in der Betriebsorganisation keine Vorkehrungen zur Stundenerfassung getroffen hatten. Noch im Juli 2015 - also ein halbes Jahr nach dem Start - bieten Industrie- und Handelskammern Seminare zum Thema an.

 

Nach drei Jahren fragt kein Prüfer nach Startschwierigkeiten

Und das wird für einige Unternehmen teuer werden. Wir haben in der Zeit von Oktober 2014 bis April 2015 im Bundesgebiet über 20 Seminarveranstaltungen zum Thema Mindestlohn durchgeführt. Die April-Runde befasste sich mit "ersten Erfahrungen" aus Prüfungen. All dies zeigt: Trotz optimaler Information wird das Thema noch von gut 30% unserer Kunden unterschätzt. Vermutlich sieht es bei Kanzleien, die sich diesen Informationsmarathon erspart haben, umgekehrt aus: 70% der Kunden wissen nicht, welche Gefahren drohen.

 

Die Lösung ist einfach: ZOLL-sicher werden!

Über unser Webportal bieten wir für WOTAX-Kunden völlig kostenfrei eine Lösungssammlung bestehend aus Stundenlisten, Schichtplan, Mitarbeiterstammdaten und virtueller Personalakte an. Andere Unternehmen oder Steuerberater können bei uns anfragen, wenn die Nutzung unserer Lösung gegen Entgelt gewünscht wird. Bitte Mail an Aachenwotaxde .

 

Änderung ab 1.1.2019 und 1.1.2020
Der Mindestlohn steigt ab 1.1.2019 auf 9,19 EUR je Stunde, ab 1.1.2020 auf 9,35 EUR je Stunde. Beachten Sie dies bitte bei nachfolgenden Beiträgen, dass hier auch ältere Beiträge mit 8,50 € (ab 1.1.2015) und 8,84 € (ab 1.1.2017) mit älterem Rechtstand enthalten sind. 

 

 

 

INFORMIEREN Sie sich. Unsere Veröffentlichungen zum Thema.

 

 

    Aktualisiert: Ab 1.1.2019 und 1.1.2020 steigt der Mindestlohn.
    Leider verringern sich bei Aushilfen die Einsatzzeiten um ca 2
    Stunden po Monat. Hierzu können Sie das Sonderinfo für unsere
    Tankstellen & Waschstrassen vollständig über den Link einsehen.
    Link: >>klick<<

 

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Geschenkt! Unsere Rechtsanwälte WOTAXlaw haben eine Sammlung von Musterverträgen veröffentlicht, auf die Sie gratis zugreifen können.

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Gefragt: Im Interview klärt WOTAX über Fehler auf und zeigt, wie durch die eigene Software-Lösung diese vermieden werden können.

 

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Getestet: Was sagt die Fachpresse dazu? Unsere  Kunden wurden hierzu befragt. Das Ergebnis ist Zeitersparnis und Sicherheit.

 

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Gewarnt: Praxiserfahrungen aus Kontrollen bei Tankstellen, Reaktionen am Arbeitsmarkt, Programmbeschreibung. Alles in unserer Januar-Information für Tankstellenbetreiber.

 

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Nochmal gewarnt: Den Mindestlohn wirklich ernst nehmen. Das sieht auch der Bundesverband Garagen und Tankstellen e.V. so.

 

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Gerechnet: Es ist nie zu spät. Berechnen Sie den Mindestlohneffekt. Oder einfach nur vom Bruttolohn auf den Nettolohn (sowie umgekehrt). Diese Sammlung rechnet bereits mit 8,84 EUR Mindestlohn, der voraussichtlich ab 1.1.2017 gilt!
Enthalten ist eine Berechnung der erforderlichen Personalkosten für Tankstellen (Basierend auf erforderlichen Stunden).

 

Link: >>klick<<  (Excel-Datei, welche Makros enthält)

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Behalten: Über all dies dürfen wir unser Personal nicht vergessen. Nur den Mindestlohn zu bekommen motiviert kaum. Denken Sie über Zulagen und Inzentivs nach. Was möglich ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Link: >>klick<<